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   OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12   

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OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12 (https://dejure.org/2015,39710)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 (https://dejure.org/2015,39710)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2015 - 7 KS 148/12 (https://dejure.org/2015,39710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Planfeststellungsbeschluss für die Südumgehung Hameln ist rechtswidrig und nicht vollziehbar

  • archive.is (Pressemeldung, 16.08.2015)

    Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 254
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
    Zur Bekräftigung seines Vorbringens legte der Rechtvorgänger der Klägerin das von den Rechtsanwälten K. eingeholte Gutachten der L. von 28.06.2007 sowie mit Schreiben vom 31.08.2007 den vom Prozessbevollmächtigten der Kläger des Verfahrens 7 KS 121/12 verfassten Schriftsatz vom 24.06.2007 vor.

    Der genannte Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Kläger des Verfahrens 7 KS 121/12 wurde dem Schreiben beigefügt.

    Nachdem die Beklagte dem Antrag auf ein Ruhen des Verfahrens widersprochen und der Senat mit Beschluss vom 10.09.2012 die Fortsetzung des Verfahrens unter dem Aktenzeichen 7 KS 148/12 bestimmt hatte, erklärte die Klägerseite mit Schreiben vom 08.02.2013, zur weiteren Begründung der Klageanträge nehme sie Bezug auf das im Verfahren 7 KS 121/12 eingereichte Gutachten N. vom 14.01.2013 und mache sich "... die mit Schriftsatz vom 15. Januar 2013 im Verfahren 7 KS 121/12 vorgetragenen Ausführungen ... vollständig zu eigen" .

    Dem klägerischen Schreiben vom 08.02.2013 sei weder das in Bezug genommene Gutachten N. vom 14.01.2013 noch der zu Eigen gemachte Schriftsatz vom 15.01.2013 im Verfahren 7 KS 121/12 beigefügt gewesen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Parallelverfahren 7 KS 121/12, 7 KS 149/12 und 7 KS 150/12 verwiesen.

    Soweit die Klägerseite mit Schreiben vom 08.02.2013 unter Verweis auf "... die mit Schriftsatz vom 15. Januar 2013 im Verfahren 7 KS 121/12 vorgetragenen Ausführungen ..." die Klage begründet und auch noch im Schriftsatz vom 20.07.2015 sich "... den Vortrag der Kläger O. ... in den Schriftsätzen vom 23.08.2007, 07.02.2008, 20.03.2010, 30.08.2011, 15.01.2013, 15.10.2014 und 21.10.2014 ... zu eigen (macht)", entzieht sie sich mit dieser Verweisung einer eigenständigen Begründung und genügt nicht den Anforderungen des § 67 Abs. 4 Sätze 1 und 3, Abs. 2 Satz 1 VwGO.

    Bereits daran fehlt es hier, da den genannten Klagebegründungsschreiben (beglaubigte) Abschriften der in Bezug genommenen Schriftsätze des Prozessvertreters im Verfahren 7 KS 121/12 nicht beigegeben gewesen sind.

    Zutreffend weisen die Prozessvertreter der Beklagten in diesem Zusammenhang im Übrigen darauf hin, dass der in Bezug genommene Schriftsatz des Prozessvertreters im Verfahren 7 KS 121/12 vom 15.01.2013 selbst gar keine weiteren tatsächlichen oder rechtlichen Ausführungen enthält, sondern lediglich das Gutachten N. in das - dortige - Verfahren einführt.Soweit der Rechtsvorgänger der Klägerin sich mit Schreiben vom 08.02.2013 zur Begründung seiner Klage auf das im Verfahren 7 KS 121/12 eingereichte Gutachten N. vom 14.01.2013 bezieht, machen die Prozessvertreter der Beklagten zudem zu Recht geltend, dass mit der bloßen Bezugnahme auf ein in einem anderen Verfahren eingereichtes Fachgutachten den Anforderungen des § 67 Abs. 4 VwGO ebenfalls nicht genügt wird.

  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12

    Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
    Der Vertretungszwang überantwortet dem Bevollmächtigten die eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs (BVerwG, Beschl. v. 30.07.2012 - 5 PKH 8.12 -, juris Rn. 7).

    Daher genügt es den Anforderungen des Vertretungszwangs nicht, wenn der Rechtsanwalt sich Ausführungen der Partei oder eines Dritten lediglich zu eigen macht (BVerwG, Beschl. v. 30.07.2012, aaO mwN).

    Auch eine nachträgliche Genehmigung vermag diesen Mangel der Prozessführung nicht zu heilen, da einer solchen Heilung die mit dem Vertretungszwang iSd § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO verbundenen Ziele entgegenstehen (BVerwG, Beschl. v. 30.07.2012, aaO und Anm. Fleuß, jurisPR-BVerwG 20/2012).

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
    Innerhalb dieser Frist muss er die ihn beschwerenden Tatsachen so konkret bezeichnen, dass der Lebenssachverhalt, aus dem er den mit der Klage verfolgten Anspruch ableitet, unverwechselbar feststeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.1993 - 7 A 14.93 -, juris Rn. 48 zu § 5 Abs. 3 Satz 1 VerkPBG).

    Die Vorschrift ist eine Spezialregelung zu der in § 87b Abs. 1 Satz 1 VwGO generell eingeräumten Möglichkeit, Ausschlussfristen für den Klagevortrag zu setzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.1993, aaO, juris Rn. 47 zu § 5 Abs. 3 Satz 1 VerkPBG).

    Es soll nicht gezwungen sein, sich nach Ablauf der Frist mit weiteren Sachverhalten auseinanderzusetzen, wenn dies zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.1993, aaO, juris Rn. 48).

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011

    Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
    Im Anwaltsprozess kann die Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit eingereichten Schriftsatz desselben oder eines anderen Rechtsanwalts der Form nach nur dann als bestimmender Schriftsatz - insbesondere als ausreichende Klagebegründung - anerkannt werden, wenn der in Bezug genommene Schriftsatz in beglaubigter Abschrift beigefügt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1989 - 8 C 98.85 -, juris Rn. 9 mwN; BayVGH, Urt. v. 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris).

    Für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren und vor der maßgeblichen Planänderung vom 31.05.2012 geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, juris zu § 20 Abs. 5 AEG; BayVGH, Urt. v. 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris Rn. 18).

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne deren Würdigung im Planfeststellungsbeschluss genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (BayVGH, Urt. v. 24.11.2010, aaO, mwN).

  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
    Der Anspruch des von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung Betroffenen unterliegt allerdings Einschränkungen, denn nicht jeder objektiv-rechtliche Fehler, der einer Planung anhaftet, führt zur (vollständigen oder teilweisen) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris Rn. 12; Urt. v. 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris Rn. 24).

    In zwei neueren Entscheidungen hat es allerdings nunmehr von einer eindeutig geklärten Bedeutung der einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmungen iSd "acte clair-Doktrin", die die Anwendung der Präklusionsvorschriften des nationalen Rechts zulasse, nicht mehr sprechen wollen (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris Rn. 9) und inzwischen insoweit auch grundsätzlich klärungsbedürftige Fragen angenommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.06.2015 - 7 B 19.14 (7 C 17.15) -, juris).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
    Lärmschutzgesichtspunkten ist allerdings auch unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, die durch § 2 Abs. 1 VerkehrslärmschutzVO als im Wege der Abwägung nicht überwindbare Grenze bezeichnet wird, im Rahmen des nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gebotenen Interessenausgleichs Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 VR 3.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149; Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.1997 - 7 M 1367/97 -, NVwZ 1998, 719).

    Es gehört zu den Wesensmerkmalen der Abwägung, dass sich der Planungsträger in Kollisionsfällen für die Bevorzugung des einen und damit für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheiden darf (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999, aaO, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 149/12

    Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Parallelverfahren 7 KS 121/12, 7 KS 149/12 und 7 KS 150/12 verwiesen.

    Der Vortrag der Klägerin zum Verschlechterungsverbot ist - im Unterschied zu den Parallelverfahren 7 KS 149/12 und 7 KS 150/12 - hier nicht schon im Planungsverfahren während der Einwendungsfrist vorgebracht worden, denn ihr Rechtsvorgänger hat diesen Belang in seinem anwaltlichen Einwendungsschreiben vom 19.06.2002 nicht erwähnt.

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 150/12

    Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Parallelverfahren 7 KS 121/12, 7 KS 149/12 und 7 KS 150/12 verwiesen.

    Der Vortrag der Klägerin zum Verschlechterungsverbot ist - im Unterschied zu den Parallelverfahren 7 KS 149/12 und 7 KS 150/12 - hier nicht schon im Planungsverfahren während der Einwendungsfrist vorgebracht worden, denn ihr Rechtsvorgänger hat diesen Belang in seinem anwaltlichen Einwendungsschreiben vom 19.06.2002 nicht erwähnt.

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
    Im Anwaltsprozess kann die Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit eingereichten Schriftsatz desselben oder eines anderen Rechtsanwalts der Form nach nur dann als bestimmender Schriftsatz - insbesondere als ausreichende Klagebegründung - anerkannt werden, wenn der in Bezug genommene Schriftsatz in beglaubigter Abschrift beigefügt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1989 - 8 C 98.85 -, juris Rn. 9 mwN; BayVGH, Urt. v. 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris).

    Darüber hinaus muss die Klägerseite sich entgegen halten lassen, dass eine nicht weiter substantiierte Bezugnahme auf eine nicht vom Prozessbevollmächtigten selbst, sondern auf eine von einem Dritten verfasste und unterzeichnete Klagebegründung in einem anderen Verwaltungsrechtsstreit (mag es sich auch - ganz oder teilweise - um einen rechtlich gleichgelagerten Fall handeln) mit dem Sinn und Zweck des Vertretungszwangs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO sowie dem Begründungsgebot des § 17e Abs. 5 Satz 1 FStrG nicht vereinbar und deshalb unzureichend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1989 - 8 C 98.85 -, juris Rn. 10 mwN).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
    Die Europäische Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren u.a. auch mit dem Vorwurf der Verletzung von Gemeinschaftsrecht durch die nationalen Präklusionsregeln eingeleitet (Rs. C-137/14), das bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 14.08.2015 nicht abgeschlossen gewesen ist.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

  • BVerwG, 07.01.2015 - 4 C 13.14

    Heilung eines Verfahrensmangels; Landes-VwVfG; Präklusion; Revision;

  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

  • BVerwG, 18.06.2015 - 7 B 19.14

    Revisionszulassung; Vereinbarkeit von § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG SL mit Europarecht

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 12 S 1184/10

    Zu den Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 16.07.2003 - 9 VR 13.03

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Antrag auf Anordnung der

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13

    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 MS 40/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen einen für sofort vollziehbar

  • VGH Hessen, 06.07.1995 - 5 UE 2132/90

    Verwaltungsrechtsweg bei Streitigkeiten über Forderungen EUROCONTROLs für

  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97

    Fernstraßen; Vorläufiger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluß; Feststellung

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    So genügt regelmäßig eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwendungen ohne deren Würdigung im Planfeststellungsbeschluss nicht den Begründungsanforderungen an eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Urteil des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris, m. w. N.).

    Daher genügt es den Anforderungen des Vertretungszwangs nicht, wenn der Rechtsanwalt sich Ausführungen der Partei oder eines Dritten lediglich zu eigen macht (vgl. Urteil des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris, m. w. N.).

  • OVG Hamburg, 29.11.2019 - 1 E 23/18

    Hamburg muss Luftreinhalteplan überarbeiten

    Vielmehr müsse er sich mit dem zwischenzeitlich ergangenen Planfeststellungsbeschluss auseinandersetzen, weil dieser Gegenstand der Klage sei (BVerwG, Urt. v. 6.4.2017, 4 A 16/16, DVBl. 2017, 1039, juris Rn. 37 zu § 43e Abs. 3 Satz 1 EnWG; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.8.2015, 7 KS 148/12, NVwZ-RR 2016, 254, juris Rn. 28 ff. zu § 17e Abs. 5 FStrG).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Denn Gegenstand der Klage ist der Planfeststellungsbeschluss (OVG Lüneburg, Urteil vom 14. August 2015 - 7 KS 148/12 - NVwZ-RR 2016, 254 = juris Rn. 28; VGH München, Urteil vom 24. November 2010 - 8 A 10.40011 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

    Denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2017 - 4 A 16.16 - DVBl 2017, 1039 = juris Leitsatz und Rn. 37; U.v. 3.11.2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 = juris Rn. 89; U.v. 7.7.2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 = juris Rn. 12 jeweils zu inhaltsgleichen Bestimmungen; vgl. auch BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40011 - juris Rn. 18; NdsOVG, U.v. 14.8.2015 - 7 KS 148/12 - NVwZ-RR 2016, 254 = juris Rn. 28).

    Zudem genügt der einfache Verweis auf ein Sachverständigengutachten nicht den Anforderungen des § 67 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 VwGO, weil sich die Klagepartei mit einer bloßen Verweisung der erforderlichen eigenständigen Begründung entzieht (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 = juris Rn. 15; Nds OVG, U.v. 14.8.2015 - 7 KS 148/12 - NVwZ-RR 2016, 254 = juris Rn. 21 ff.).

    Hierfür genügt weder das Hineinkopieren der im Verwaltungsverfahren vorgebrachten Einwendungen (vgl. insb. Klagebegründung vom 22.2.2021, S. 218 - 223) noch der Verweis darauf (vgl. insb. Klagebegründung vom 22.2.2021, S. 217; vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2003 - 9 VR 13.03, 9 A 26.03 - NVwZ 2003, 1392 = beckonline Rn. 2; U.v. 6.4.2017 - 4 A 16.16 - DVBl 2017, 1039 = juris Rn. 37; NdsOVG, U.v. 14.8.2015 - 7 KS 148/12 - NVwZ-RR 2016, 254 = juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 24.11.2010 - 8 A 10.40011 - juris Rn. 18).

  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

    Der Antragsteller zu 1 hat weder auf Schriftsätze anderer Beteiligter oder seines Bevollmächtigten in anderen Rechtsstreitigkeiten Bezug genommen noch sich auf - nicht vorhandene - Schriftsätze aus überholten Verfahrensstadien bezogen (zu all dem siehe OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.8.2015, 7 KS 148/12, NVwZ-RR 2016, 254, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne deren Würdigung im Planfeststellungsbeschluss genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010, a. a. O.; Urteil des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

    Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, NVwZ 2003, 1392; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Urteile des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris, und vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne deren Würdigung in der Planfeststellungsentscheidung genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010, a. a. O.; Urteile des Senats vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris, und vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

    Wegen der Einzelheiten und des weiteren Vorbringens wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie die von den Klägern eingereichten Unterlagen und auf die Parallelverfahren 7 KS 148/12 - 7 KS 150/12 und die hierzu beigezogenen Unterlagen verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18

    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss;

    Denn für die erforderliche fristgebundene Begründung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Kläger lediglich pauschal auf im Verwaltungsverfahren geltend gemachte Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2003 - 9 VR 13.03 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf früher erhobene Einwände ohne die Berücksichtigung deren Würdigung in der Planfeststellungsentscheidung genügt diesen Begründungsanforderungen nicht; denn Gegenstand der Klage sind nicht die im Verwaltungsverfahren geltend gemachten Einwände, sondern ist der Planfeststellungsbeschluss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.11.2010 - 8 A 10.40011 -, juris; Senat, Urteil vom 02.09.2020 - 7 KS 17/15 -, juris; Urteil vom 14.08.2015 - 7 KS 148/12 -, juris; Urteil vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2022 - 8 D 297/21

    Nachbarlicher Rechtsschutz gegen die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen

    zum Planfeststellungsbeschluss und § 43e Abs. 3 Satz 1 EnWG BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 -, juris Rn. 37, unter Verweis auf Nds. OVG, Urteil vom 14. August 2015 - 7 KS 148/12 -, juris Rn. 28, und Bay. VGH, Urteil vom 24. November 2010 - 8 A 10.40011 -, juris Rn. 18 (jeweils zu § 17e Abs. 5 Satz 1 FStrG und m. w. N.), ferner Bay. VGH, Gerichtsbescheid vom 12. April 2021 - 8 A 19.40009 -, juris Rn. 17.
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020

    Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • VGH Bayern, 08.05.2018 - 22 CS 17.2291

    Unzulässigkeit einer hilfsweise abgegebenen Erledigterklärung

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 149/12

    Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 150/12

    Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2022 - 7 KN 2/21

    DVGW-Arbeitsblatt W 101; Schutzzone; Wasserschutzgebiet;

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